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Wärmepreiskosten

Der Wärmepreis setzt sich aus einem Wärmearbeitspreis (AP) und einem Wärmegrundpreis (GP) zusammen.

Erforderlichen Preisanpassungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der AVB FernwärmeV

(gültige Fernwärmeverordnung) in der Laufzeit des Wärmeliefervertrages. Diese gesetzliche Vorgaben gewährleisten ein dauerhaft wirtschaftliches Preisniveau im Vergleich zu anderen Wärmeversorgungen.

Der Wärmegrundpreis*  wird in Abhängigkeit der Anlagengröße bestimmt:

0 – 20 kW: ca. 840 €/Jahr

21 – 40 kW: ca. 1.400 €/Jahr

41 – 60 kW: ca. 4.600 €/Jahr

61 – 100 kW: ca. 8.800 €/Jahr

Ab 100 kW: ca. 13.000 €/Jahr

Der voraussichtliche Wärmearbeitspreis für die bezogene Wärme beträgt 0,0842 €/kWh (netto).

Anschlusskostenprognose

(Stand 06/2023)

Anschluss des Gebäudes an das Wärmenetz 

Die einmaligen Anschlusskosten* variieren mit der Größe Ihres aktuellen Heizbedarfes. Im Rahmen einer Beratung ist beabsichtigt, die notwendige Anschlussleistung vor einem Vertragsabschluss zu bestimmen.

0 – 20 kW: ca. 17.400 €

21 – 40 kW: ca. 23.800 €

41 – 60 kW: ca. 30.000 €

61 – 100 kW: ca. 55.000 €

Ab 100 kW: ca. 60.000 €

Haustechnik

Der Ausbau der alten Heizungsanlage sowie der Anschluss an die Sekundärtechnik des Hausleitungsnetz

ist mit einem Heizungsbauer vor Ort abzustimmen.

 

Die Kosten einer 20 kW Standard-Wärmeübergabestation betragen inkl. 40%iger Förderquote rd. 4.500 €*

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© rosshelenphoto, Freepik

*zzgl. der jeweils geltenden MwSt.

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