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Wärmepreiskosten

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Der Wärmepreis setzt sich aus einem Wärmearbeitspreis (AP) und einem Wärmegrundpreis (GP) zusammen.

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Erforderlichen Preisanpassungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der AVB FernwärmeV

(gültige Fernwärmeverordnung) in der Laufzeit des Wärmeliefervertrages. Diese gesetzliche Vorgaben gewährleisten ein dauerhaft wirtschaftliches Preisniveau im Vergleich zu anderen Wärmeversorgungen.

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Der Wärmegrundpreis*  wird in Abhängigkeit der Anlagengröße bestimmt:

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0 – 20 kW: ca. 840 €/Jahr

21 – 40 kW: ca. 1.400 €/Jahr

41 – 60 kW: ca. 4.600 €/Jahr

61 – 100 kW: ca. 8.800 €/Jahr

Ab 100 kW: ca. 13.000 €/Jahr

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Der voraussichtliche Wärmearbeitspreis für die bezogene Wärme beträgt 0,0842 €/kWh (netto).

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Anschlusskostenprognose

(Stand 06/2023)

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Anschluss des Gebäudes an das Wärmenetz 

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Die einmaligen Anschlusskosten* variieren mit der Größe Ihres aktuellen Heizbedarfes. Im Rahmen einer Beratung ist beabsichtigt, die notwendige Anschlussleistung vor einem Vertragsabschluss zu bestimmen.

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0 – 20 kW: ca. 17.400 €

21 – 40 kW: ca. 23.800 €

41 – 60 kW: ca. 30.000 €

61 – 100 kW: ca. 55.000 €

Ab 100 kW: ca. 60.000 €

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Haustechnik
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Der Ausbau der alten Heizungsanlage sowie der Anschluss an die Sekundärtechnik des Hausleitungsnetz

ist mit einem Heizungsbauer vor Ort abzustimmen.

 

Die Kosten einer 20 kW Standard-Wärmeübergabestation betragen inkl. 40%iger Förderquote rd. 4.500 €*

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© rosshelenphoto, Freepik

*zzgl. der jeweils geltenden MwSt.

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